Neuerungen bei der Anlageberatung ab 2010
Seit 1. Januar 2010 protokollieren wir jede Anlageberatung in Finanzinstrumenten (z.B. Wertpapiere und Termingeschäfte) gegenüber Privatkunden schriftlich.
Hierdurch erfüllen wir neue gesetzliche Anforderungen. Was bedeutet das in der konkreten Umsetzung?
Wir werden in dem Protokoll Ihre Anlageziele und Ihre Risikobereitschaft und damit Ihre Wünsche und Ziele festhalten, ferner die Ihnen erteilten Informationen zu den empfohlenen Produkten und die für unsere Empfehlungen maßgeblichen Gründe. Sie erhalten unverzüglich eine Ausfertigung dieses Protokolls. Damit können Sie alle Aspekte der Beratung klar nachvollziehen.
Falls Sie eine Person mit Ihrer Vertretung/als Bevollmächtigte(n) eingesetzt haben: Bitte informieren Sie diese über die Neuregelung. Im Falle einer Beratung wird ihr das Protokoll, u.a. mit Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen, ausgehändigt.
Mit der Protokollierung wird das ergänzt und fortgeführt, was wir von jeher praktizieren. Die Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen wird unsere, auf unsere Mitglieder und Kunden ausgerichtete Geschäftspolitik noch sichtbarer machen. Als Teil des genossenschaftlichen Finanz-Verbundes legen wir seit jeher großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Beratung, die den Interessen unserer Kunden entspricht. Deshalb setzen wir auf transparente Konzepte, die Ihre Ziele, Wünsche und die daraus resultierenden finanziellen Bedürfnisse berücksichtigen. Gemeinsam finden wir so eine Lösung, die am besten zu Ihnen passt.
Einfach, sicher, gut beraten: Sie profitieren weiterhin von kompetenter, vertrauenswürdiger und erfolgreicher Beratung, die Sie kennen und zu Recht von uns erwarten.
Hierdurch erfüllen wir neue gesetzliche Anforderungen. Was bedeutet das in der konkreten Umsetzung?
Wir werden in dem Protokoll Ihre Anlageziele und Ihre Risikobereitschaft und damit Ihre Wünsche und Ziele festhalten, ferner die Ihnen erteilten Informationen zu den empfohlenen Produkten und die für unsere Empfehlungen maßgeblichen Gründe. Sie erhalten unverzüglich eine Ausfertigung dieses Protokolls. Damit können Sie alle Aspekte der Beratung klar nachvollziehen.
Falls Sie eine Person mit Ihrer Vertretung/als Bevollmächtigte(n) eingesetzt haben: Bitte informieren Sie diese über die Neuregelung. Im Falle einer Beratung wird ihr das Protokoll, u.a. mit Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen, ausgehändigt.
Mit der Protokollierung wird das ergänzt und fortgeführt, was wir von jeher praktizieren. Die Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen wird unsere, auf unsere Mitglieder und Kunden ausgerichtete Geschäftspolitik noch sichtbarer machen. Als Teil des genossenschaftlichen Finanz-Verbundes legen wir seit jeher großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Beratung, die den Interessen unserer Kunden entspricht. Deshalb setzen wir auf transparente Konzepte, die Ihre Ziele, Wünsche und die daraus resultierenden finanziellen Bedürfnisse berücksichtigen. Gemeinsam finden wir so eine Lösung, die am besten zu Ihnen passt.
Einfach, sicher, gut beraten: Sie profitieren weiterhin von kompetenter, vertrauenswürdiger und erfolgreicher Beratung, die Sie kennen und zu Recht von uns erwarten.
