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Endlich mobil

Führerschein machen

Der eigene Führerschein bedeutet Freiheit und Mobilität. Vorher sind jedoch noch einige Hürden zu nehmen. Zum Beispiel müssen Sie Führerschein und Auto finanzieren.

Führerschein-Klassen B und BE

Mit 16,5 Jahren können Sie sich bei Ihrer Fahrschule für das "Begleitete Fahren" anmelden. Ihre Erziehungs-Berechtigten müssen zustimmen und die Fahrschule muss einen Antrag beim Verkehrsamt stellen. Sobald Sie die Fahrprüfung bestanden haben und 17 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Prüfungs-Bescheinigung. Zusammen mit einer Begleitperson sind Sie nun mobil. Der EU-Karten-Führerschein wird Ihnen mit 18 Jahren ausgehändigt.

Begleitperson

Mindestens eine Begleitperson steht Ihnen als Berater und Helfer zur Seite. Der Name der Person ist in die Prüfungs-Bescheinigung einzutragen. Folgende Anforderungen werden an die Begleitperson gestellt:
 
  • Mindestalter: 30 Jahre,
  • Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE liegt seit mindestens fünf Jahren vor,
  • nur maximal drei Punkte im Verkehrs-Zentralregister in Flensburg.