Wichtige Information zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31.12.2020

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht ist bis zum 31.12.2020 verlängert worden.

Zur Vermeidung von Haftungsrisiken möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Aussetzung jedoch nicht mehr für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit gilt.

Wir begleiten Sie unverändert gern als verlässlicher Bankpartner bei Ihren unternehmerischen Vorhaben.