Festgeld sicher anlegen

Legen Sie Ihr Geld als Festgeld an. Bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld1 Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.

Festgeld im Überblick

Ohne Risiko Kapital anlegen

Legen Sie Ihr Erspartes oder Ihr liquides Betriebsvermögen auf einem Festgeldkonto an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von einer gleichbleibenden, festen Verzinsung. Wir beraten Sie gerne bei Fragen zu Details, beispielsweise zur geeigneten Anlagesumme oder zu Ihren individuellen Konditionen.

Ihre Vorteile mit dem Festgeld

  • Individuell festgelegte Laufzeit
  • Sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko
  • Planungssicherheit dank überschaubarer Anlagedauer
  • Verlängerung nach Laufzeitende möglich
  • Keine versteckten Nebenkosten
  • Eine Zuzahlung oder Verfügung ist während der Laufzeit nicht möglich.
  • Die Zinszahlung erfolgt mind. jährlich ausschüttend.
  • Das Festgeld wird zum Fälligkeitsdatum zu dem dann geltenden Zinssatz um die gleiche Anlagedauer verlängert, soweit keine anderweitige Kundenweisung vorliegt.

Konditionen - Festgeld Zinsen

Anlage ab 5.000 €

Anlagedauer Zinssatz
6 Monate 2,25% p.a.
1 Jahr 1,85% p.a.
2 Jahre 1,50% p.a.
3 Jahre 1,40% p.a.
4 Jahre 1,45% p.a.
5 Jahre 1,50% p.a.
  gültig ab dem 02.10.2024

Anlage ab 250.000 €

Anlagedauer Zinssatz
3 Monate 3,00% p.a.
6 Monate 2,70% p.a.
9 Monate 2,45% p.a.
1 Jahr 2,30% p.a.
2 Jahre 1,95% p.a.
3 Jahre 1,85% p.a.
4 Jahre 1,90% p.a.
5 Jahre 1,90% p.a.
  gültig ab dem 02.10.2024

Festgeld anlegen

Nutzen Sie Online-Banking?

Melden Sie sich hier mit Ihren OnlineBanking-Zugangsdaten an. So können Sie ganz einfach das Festgeld online abschließen.  

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Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Gerne beraten wir Sie persönlich vor Ort. Profitieren Sie von unseren attraktiven Festgeldzinsen.

Vermögensstrukturierung

Trotz attraktiver Einlagenzinssätze hat sich das Umfeld für Anleger in den letzten Jahren stark verändert. Aufgrund der hohen Inflation führen renditeschwache Anlageformen zur Verringerung des realen Vermögens.

Unsere Lösung

Langfristig gesehen kann die Verteilung des Kapitals auf verschiedene Anlagen ein gutes Verhältnis zwischen Sicherheit und Rendite bieten. Hier hilft nur eine individuell nach Ihren Wünschen entwickelte Empfehlung.

Wir helfen Ihnen als Ihr zuverlässiger Partner gern persönlich vor Ort, die für Sie optimale Vermögensstruktur zu entwickeln.

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Häufige Fragen zum Festgeld

Kann ich über das angelegte Vermögen auch während der Vertragslaufzeit verfügen?

Nein. Bei einer Anlage Ihres Kapitals als Festgeld können Sie während der Vertragslaufzeit nicht über Ihr angelegtes Vermögen verfügen oder den Anlagebetrag während der Laufzeit verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann fallen die Zinsen an?

Die Zinsen werden am Ende der Anlagezeit berechnet. Bei einer Laufzeit von über einem Jahr erfolgt die Berechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Kieler Volksbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Kieler Volksbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

1Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.

*Der Zinssatz ist abhängig von Einlagenhöhe und Laufzeit. Die angegebenen Konditionen beziehen sich auf eine Mindesteinlage von 5.000 Euro für 6 Monate (2,25% p.a.) und auf eine Mindesteinlage von 250.000 Euro für 3 Monate (3,00% p.a.). Konditionen freibleibend. Stand: 02.10.2024