VR-JubiläumsKombi mit Festgeld

Die clevere Kombination

Wir feiern unser 125-jähriges Jubiläum, feiern Sie mit! Kombinieren Sie eine sichere Festgeldanlage mit einem weiteren Produkt aus unserem Portfolio. Die Verteilung Ihres Kapitals auf verschiedene Anlagen schafft ein gutes Verhältnis zwischen Sicherheit und Rendite.

VR-JubiläumsKombi im Überblick

So funktioniert die Kombianlage

Legen Sie fest, wie viel Geld Sie anlegen möchten. Die Mindestanlage beträgt 5.000 €. 50-70% des Anlagebetrags werden in ein Festgeldkonto mit garantiertem Zins angelegt. Nach 9 Monaten Laufzeit erhalten Sie Ihr Kapital plus Zinsen ausgezahlt.  

Mit dem restlichen Teil des Anlagebetrags investieren Sie in ein attraktives Produkt aus unserem Portfolio. Wir stehen Ihnen gerne für die Auswahl der passenden Anlage zur Seite.

 

1. Festgeld

Mit dem Festgeld wählen Sie eine sichere Geldanlage mit einem festen Zinssatz:

  • ab 5.000 € Mindestanlage
  • 9 Monate Laufzeit
  • Top-Zins
  • Sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko

2. Produkt aus unserem Portfolio

Wählen Sie entsprechend Ihrer individuellen Anlegermentalität zwischen:

  • Zahlreiche Fonds
  • Attraktiven Anlagen mit Versicherungsmantel
  • SOLIT Edelmetalldepot

Jubiläums-Konditionen

VR-JubiläumsKombi ab 5.000 € Mindestanlage ab 250.000 € Mindestanlage
Anteil des Gesamtanlagebetrags in Festgeld 50% 70%
Anteil des Gesamtanlagebetrags in Fonds, Versicherung oder SOLIT Edelmetalle
50% 30%
Zinssatz 3,40 % p.a. 3,80 % p.a
Laufzeit 9 Monate 9 Monate
    gültig ab dem 22.09.2023

Vermögensstruktur

Sicherheitsbewusst oder renditeorientiert, langfristige oder jederzeit verfügbare Geldanlage: Hier hilft nur eine individuell nach Ihren Wünschen entwickelte Empfehlung.

Langfristig gesehen bietet die Verteilung des Kapitals auf verschiedene Anlagen ein gutes Verhältnis zwischen Sicherheit und Rendite.

Wir helfen Ihnen als Ihr zuverlässiger Partner gern persönlich vor Ort, die für Sie optimale Vermögensstruktur zu entwickeln.

Noch Fragen?

Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung wünschen oder einen Termin vereinbaren möchten.

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Häufige Fragen

Kann ich über das angelegte Vermögen auch während der Vertragslaufzeit verfügen?

Nein. Bei einer Anlage Ihres Kapitals als Festgeld können Sie während der Vertragslaufzeit nicht über Ihr angelegtes Vermögen verfügen oder den Anlagebetrag während der Laufzeit verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann fallen die Zinsen an?

Die Zinsen werden am Ende der Anlagezeit berechnet.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Kieler Volksbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wir wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Kieler Volksbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

* Zins gilt für eine Kombination aus einem 9-monatigen Festgeld und einem Produkt aus dem Portfolio der Kieler Volksbank, in das min. 30-50% des Anlagebetrages investiert werden. Anlagebetrag ab 5.000 Euro. Begrenztes Kontingent. Angebot freibleibend. Stand 22.09.2023