Häufige Fragen & Antworten

Was benötige ich für die Freischaltung des OnlineBankings?

Sie benötigen für die Freischaltung des OnlineBankings über unsere Website ein Girokonto bei der Kieler Volksbank eG, eine girocard zu einem Ihrer Konten sowie ein Smartphone oder Tablet für die Freigabe-App VR SecureGo plus.

Wenn Sie mehrere girocards besitzen, können Sie sich mit jeder Ihrer girocards legitimieren. Die Karte darf nur nicht gesperrt sein.

Kann ich als Bevollmächtigter, gesetzlicher Vertreter oder Minderjähriger einen Onlinezugang anlegen?

Über unsere Website können ausschließlich volljährige Kontoinhaber und Mitkontoinhaber (bei Gemeinschaftskonten) einen Onlinezugang anlegen.

Wenden Sie sich bitte an Ihren Berater, wenn Sie einen Onlinezugang für Konten eines Vollmachtgebers oder eines minderjährigen Kindes beantragen möchten.

Wie schalte ich mich fürs OnlineBanking frei?

Halten Sie für die Freischaltung Ihres Onlinezugangs Ihre girocard bereit.

Vorgehen:

  • Geben Sie Ihre persönlichen Daten, Ihre IBAN und die Kartennummer Ihrer girocard ein.
  • Legen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten (Alias) und die PIN für das OnlineBanking fest.
  • Sie können die Vertragsunterlagen direkt als PDF herunterladen. Diese werden Ihnen zusätzlich im elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt.
  • Der Aktivierungscode und weitere Informationen zur notwendigen Freigabe-App SecureGo plus werden Ihnen per Post zugesandt.
  • Nach erfolgter Freischaltung der Freigabe-App SecureGo plus können Sie das OnlineBanking mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Browser oder in der VR Banking App nutzen.
Ich besitze ein Einzel- und ein Gemeinschaftskonto. Welche IBAN soll ich angeben?

Wenn Sie die IBAN Ihres Gemeinschaftsgirokontos angeben, können Sie nach der Freischaltung des OnlienBankings sowohl auf Ihre Gemeinschafts- als auch auf Ihre Einzelkonten online zugreifen.

Bei Angabe der IBAN Ihres Einzelgirokontos können Sie hingegen nur auf Ihr Einzelkonto online zugreifen, auch wenn Sie weitere Gemeinschaftskonten besitzen.