Kündigungsgeld
Flexible Geldanlage mit attraktiven Zinsen
Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Das KündigungsGeld bietet Ihnen mit einer kurzen Kündigungsfrist die Freiheit, die Sie brauchen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen1 und erhalten Zinsen ab dem ersten Euro.
KVB Tagesgeld mit Kündigungsfrist 90 Tagen:
- Sie legen Ihren Anlagebetrag individuell fest. Mindestanlage 2.500 €.
- Eine Zuzahlung ist möglich.
- Sie bleiben flexibel. Täglich kündbar unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen.
- Der Zinssatz ist variabel.
KVB Tagesgeld mit Kündigungsfrist 90 Tagen PLUS
- Zinsaufschlag von 0,50% für Bestandskunden mit einem Hausbankstatus ab Silber und Neuanlagen2.
- Eine Gutschrift zu Gunsten des Kündigungsgeldes kann auch von einem externen Konto erfolgen. Einzüge von Gutschriftsbeträgen von externen Konten sind nicht erlaubt.
- Vorzeitige Verfügungen sind nicht erlaubt. Dies gilt auch im Nachlassfall.
- Die Einlage wird ab dem 1. Cent zum aktuell gültigen Zinssatz verzinst. Der Zinssatz ist variabel.
Vermögensstruktur - Der Mix macht`s
Vieles ist gerade in Bewegung. Trotz attraktiver Einlagenzinssätze hat sich das Umfeld für Sparer und Anleger in den letzten Jahren stark verändert. Aufgrund der hohen Inflation, also dem natürlichen Wertverlust des Geldes, führen renditeschwache Anlageformen zur Verringerung Ihres realen Vermögens.
Unsere Lösung für Sie:
Langfristig gesehen bietet die Verteilung des Kapitals auf verschiedene Anlagen ein gutes Verhältnis zwischen Sicherheit und Rendite. Hier hilft nur eine individuell nach Ihren Wünschen entwickelte Empfehlung.
Diese Anlageklassen gibt es:
- Geldwerte (z.B. Tagesgeld, Sparbuch, Anleihen)
- Substanzwerte (z.B. Aktien, Aktienfonds)
- Sachwerte (z.B. Immobilien, Immobilienfonds)
Wir helfen Ihnen als Ihr zuverlässiger Partner gern persönlich vor Ort, die für Sie optimale Vermögensstruktur zu entwickeln.
FAQ zum KündigungsGeld
Sie können das KündigungsGeld jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Nach der erfolgten Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist wird die gekündigte Summe auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.
Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen vornehmen.
Die Zinsen werden vierteljährlich berechnet und Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.
Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.
Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.
1 Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.
2 Gilt für Neuanlagen, die nicht auf Konten der Kieler Volksbank eG gebucht bzw. angelegt waren.