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Tschüss Rentenlücke. Hallo Zukunft!

Neue Vorsorgelösungen ab 2027

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz startet am 01.01.2027 ein neues Kapitel der geförderten Altersvorsorge. Die bisherige Riester-Rente wird weiterentwickelt und durch moderne Produkte ergänzt.​

  • Mehr Flexibilität​
  • Attraktive staatliche Förderung bis zu 540 € Grundzulage und 300 € Kinderzulage jährlich1, 200 € Bonus für Berufseinsteiger
  • Investieren in ETFs und Fonds​
Jetzt beraten lassen

Das Wichtigste zur neuen staatlichen Förderung in Kürze

Mehr Flexibilität​

Sie haben in der Ansparphase die Wahl zwischen Garantieprodukten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie und verschiedenen Varianten einer Produktlösung ohne Beitragsgarantie.

Attraktive staatliche Förderung

Die neue Förderung ist beitragsproportional. Sie können bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr erhalten. Zusätzlich gibt es jährlich bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind. Junge Sparer, die ihren Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen, erhalten einmalig eine Sonderzulage in Höhe von 200 €.

Förderkreis erweitert

Eine Förderung kommt für unterschiedliche Gruppen infrage, etwa für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige sowie Auszubildende. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gilt dies ebenfalls für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger.

Investieren in ETFs und Fonds​

Neben dem Investment in sichere Anlagen stehen in den neuen steuerlich geförderten Produkten auch Investmentfonds oder ETFs für die Kapitalanlage zur Auswahl. Diese können langfristig höhere Renditechancen bieten, sind jedoch zugleich mit größeren Wertschwankungen und Risiken verbunden.

Steuerliche Vorteile

Einzahlungen können bis zu einem Maximalbetrag von 1.800 Euro pro Jahr – zuzüglich staatlicher Zulagen – als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden2. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert. Das bedeutet, dass nicht die Beiträge, sondern erst die späteren Auszahlungen versteuert werden.

Bestandsschutz für Riester-Verträge

Sie haben die Wahl, ob Sie für einen bereits bestehenden Vertrag weiterhin die alte steuerliche Förderung nutzen wollen. Das neue Modell ist nicht für jeden die bessere Wahl. In manchen Fällen lohnt es sich, den bestehenden Riester-Vertrag zu behalten. 

So könnte sich Ihr Altersvorsorgedepot entwickeln

Jetzt ganz einfach ausrechnen – mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner

Die Entwicklung Ihres Altersvorsorgedepots hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Der Union Investment Rechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, welche Förderung für Sie drin ist – und wie sich Ihr Altersvorsorgedepot insgesamt entwickeln könnte.

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Altersvorsorgedepot

Ab 2027 gibt's eine neue staatliche Förderung für Ihre Altersvorsorge.

FAQ zum Altersvorsorgedepot

Wann startet die neue gesetzliche Förderung?

Die neue gesetzliche Förderung und das Altersvorsorgedepot starten am 1. Januar 2027. 

Für wen lohnt sich die neue staatliche Förderung?
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen, die förderberechtigt sind
  • Familien mit Kindern, die zusätzliche Kinderzulagen erhalten
  • Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, die den Bonus und einen langen Anlagehorizont nutzen können
  • Selbstständige, die erstmals Zugang zur Förderung bekommen
  • Renditeorientierte Sparerinnen und Sparer, die unter anderem in ETFs investieren möchten
Warum entfällt die Beitragsgarantie?

Die bisherige hundertprozentige Beitragsgarantie bei Riester-Verträgen bedeutet, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen müssen. Diese Garantie zwingt die Anbieter zu sehr konservativen Anlagestrategien mit geringen Renditechancen, was besonders in Niedrigzinsphasen problematisch ist.

Das Altersvorsorgedepot und die weiteren Formen der neuen geförderten Altersvorsorge verzichten auf diese Pflicht. Sparerinnen und Sparer können selbst entscheiden, ob sie einen Teil ihres Kapitals in garantierte Produkte investieren oder vollständig auf renditeorientierte Anlagen setzen möchten.

Sind Einzahlungen steuerlich absetzbar?

Ja, Eigenbeiträge können bis zu einem Betrag von 1.800 Euro pro Jahr – zuzüglich der staatlichen Zulagen – als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt den zusätzlichen Steuervorteil, sofern die bereits gezahlten Zulagen nicht höher sind als die entstandenen Steuervorteile.

Ab wann kann ich mir die Leistungen aus meinem geförderten Vertrag auszahlen lassen?

Auszahlungen sind derzeit frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bzw. mit dem tatsächlichen Eintritt in die gesetzliche Rente möglich.

Was passiert mit der Förderung, wenn ich den Vertrag kündige?

Bei einer förderschädlichen Verwendung, beispielsweise durch eine vorzeitige Kündigung und Auszahlung vor dem 65. Lebensjahr, müssen Sie die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ein Anbieterwechsel oder eine Übertragung auf ein anderes Altersvorsorgedepot oder einen anderen geförderten Vertrag sind hingegen nicht förderschädlich.

1 Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass der Versicherungsnehmer zum förderberechtigten Personenkreis gehört und den jährlichen Mindestbetrag zahlt. Die Kinderzulage wird nur für einen Elternteil gezahlt.

2 Dieser Vorteil wird im Einkommensteuerbescheid als zusätzliche Steuerermäßigung ausgewiesen und führt zu einer höheren Erstattung bzw. niedrigeren Nachzahlung. Ab Rentenbeginn werden die ausgezahlten Leistungen mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Dieser Steuersatz ist in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.

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