Kieler Volksbank

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Zwei Menschen sitzen sich in einem Beratungsgespräch gegebüber, es sind nur Hände zu sehen

Stiftungen bewegen Großes

Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Körperschaften in unserer Region

Sie wollen ein soziales Projekt unterstützen? Ihnen liegt etwas an der Bildung unserer Jugend? 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, direkt Gutes zu tun - entweder durch eine Spende oder Zustiftung an unsere Stiftung, die direkt in der Region ankommt. Oder werden Sie selbst zum Stifter und bestimmen die Ausrichtung - egal, wie Sie sich entscheiden, bei uns stehen Sie und Ihr Wunsch, Gutes zu tun, im Mittelpunkt!

Sie möchten sich engagieren?

Ihnen stehen unterschiedliche Varianten zur Verfügung. Wählen Sie die zu Ihnen passende.

Sie haben die Möglichkeit mit einer Spende oder einer Zustiftung bestehende Stiftungen oder Projekte zu unterstützen. Beide Formen der Unterstützung unterscheiden sich in ihrer Ausprägung und Zielsetzung.

Spende

Die Spende ist eine einfache Möglichkeit, Gutes für die Region zu tun. Um die Verteilung an verschiedene Institutionen mit unterschiedlichen Spendenzielen kümmern wir uns für Sie:

  • keine Mindestsumme
  • keine Kosten
  • zeitnahe Verwendung für die Förderzwecke
  • Steuervorteil
Jetzt Spenden

Zustiftung

Mit einer Zustiftung unterstützen Sie gemeinnützige Organisationen dauerhaft. Die Summe erhöht den Kapitalstock der Stiftung langfristig und steigert die Erträge für den guten Zweck.

  • keine Mindestsumme
  • keine Kosten
  • Steuervorteil
Sprechen Sie uns an
Kinder-Fussballmannschaft steht im Kreis und die Kinder umarmen sich

Wie wir fördern

Mit der Kieler Volksbank-Stiftung wollen wir einmal mehr die enge Verbundenheit mit den Menschen in unserer Nachbarschaft wertschätzen und setzen uns für die sozialen und kulturellen Institutionen unserer Heimat ein. Unseren geschäftlichen Erfolg geben wir so an die Menschen, die wie wir hier zu Hause sind, weiter.

Dabei ist uns wichtig, dass die Förderzwecke das gesellschaftliche Leben in unserer Heimat widerspiegeln. Die folgenden Förderbereiche unterstützen wir:

  • Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe
  • Wissenschaft und Forschung
  • Sport, Kunst und Kultur
  • Heimatpflege, Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflege
  • Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz

Wir helfen beim Stiften

Die Kieler Volksbank-Stiftung unterstützt Sie in allen relevanten Belangen, wenn Sie eine Stiftung errichten wollen.

Ganz gleich, was Sie zur Idee einer Stiftungsgründung bewegt – wir möchten zuhören und Ihre Geschichte verstehen. Für uns ist Ihre Stiftungsgründung mit dem passenden Vermögensmanagement keine Dienstleistung „von der Stange“, sondern eine von Anfang an handgeschriebene Biografie Ihres Lebens, zu der wir gern einige Kapitel – für die unsere Expertise steht – hinzufügen möchten.

Wir freuen uns über Ihre Initiative und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben vom Gründungsgedanken bis hin zur laufenden Betreuung der Stiftung. 

Stiftungsberatung

  •  Gründungsstrategie
  • Konzeption Stiftungslösung
  • Definition Stiftungszweck
  • Begleitung der Anerkennung
  • Unterstützung bei Gremienbesetzung

Stiftungsverwaltung

  • Buchhaltung
  • Rechnungslegung
  • Controlling/Reporting
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Fundraising
  • Projektmanagement

Vermögensmanagement

  • Vermögensstrategie
  • Konzeption Anlagerichtlinie
  • Vermögensverwaltungsmandate
  • Stiftungsfonds

Unterstützung für bestehende Stiftungen

Neben Neugründungen unterstützt unser Stiftungsmanagement auch bestehende Stiftungen bei ihren komplexen Alltagsaufgaben, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit, dem Fundraising oder im Projektmanagement.

Eine Kerndienstleistung ist zweifelsohne unsere auf die Bedürfnisse der Stiftung abgestimmte Vermögensverwaltung. Wir können hierfür aus einem umfassenden Portfolio an Themen- und Stiftungsfonds schöpfen und bieten Ihnen individuelle Anlagekonzepte. Wenn Sie es so wollen, erhält Ihre Stiftungsbiografie damit ein unverwechselbares sorgsam ausgewähltes Papier und einen wertvollen Einband für ein nachhaltiges Wirken.

Häufige Fragen

Wer kann zustiften oder eine Stiftung gründen?

Stifter kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und nach dem Gesetz unbeschränkt geschäftsfähig ist. Darüber hinaus kann sich auch jede juristische Person als Stifter betätigen.

Als Stifter müssen Sie Ihren Willen zur Gründung einer Stiftung in Form eines sogenannten Stiftungsgeschäfts zum Ausdruck bringen. Sie verpflichten sich hierbei, ein genau definiertes Vermögen auf die zukünftige Stiftung zu übertragen.

In der Satzung des Stiftungsgeschäfts entwerfen Sie schließlich das rechtliche Gerüst für Ihre Stiftung und legen den von Ihnen gewünschten Stiftungszweck sowie die Stiftungsorgane, für Ihre Stiftung tätig werden sollen, fest. Die staatliche Anerkennung der Stiftung erfolgt nach Prüfung durch die zuständige Stiftungsbehörde. Abschließend prüft und erkennt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit Ihrer Stiftung an.

Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung? Wir stehen Ihnen gern Rede und Antwort. 

Welche Steuervorteile hat eine Stiftung?
  • Der Gesetzgeber unterstützt gemeinnütziges Handeln. Eine Stiftungserrichtung, deren Kapitalausstattung sowie der laufende Stiftungsbetrieb sind mit weitreichenden steuerlichen Vorteilen verbunden.

    Als Stifter haben Sie die Möglichkeit, die Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung als Sonderausgaben geltend zu machen. Eine Einzahlung in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung kann beispielsweise in Höhe von bis zu einer Million Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Dieses gilt sowohl bei der Errichtung der Stiftung als auch bei einer späteren Zustiftung. Diesen Betrag können Sie einmal innerhalb eines Zehnjahreszeitraums in Anspruch nehmen und im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen zum Abzug bringen.

     

    • Jeder Ehepartner kann Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer gemeinnützigen Stiftung von bis zu 1 Million Euro steuerlich absetzen (sofort oder beliebig auf zehn Jahre verteilt).
    • Für den allgemeinen Spendenabzug können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte geltend gemacht werden.
    • Wahlweise können Unternehmer bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze der im Kalenderjahr aufgewandten Löhne und Gehälter als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.
    •     Der Spendenbetrag ist zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.
    • Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung sind von Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit – grundsätzlich auch rückwirkend, wenn das ererbte oder geschenkte Vermögen innerhalb von zwei Jahren in eine gemeinnützige Stiftung einfließt.
    • Einkommensteuerliche Vorteile können dadurch realisiert werden, dass das Stiftungsvermögen nach und nach in Teilbeträgen als Zustiftung in die Stiftung eingebracht wird.
Was für Stiftungsarten gibt es?
  • Treuhandstiftungen
  • Stiftungsfonds
  • Verbraucherstiftungen
  • Gemeinnützige Stiftungen
  • Selbstständige Stiftungen
  • Familienstiftungen

Bei Fragen zu den einzelnen Stiftungsarten steht Ihnen unser Ansprechpartner gern zur Verfügung.  

Ansprechpartner

Steffen Liebelt Geschäftsführer Kieler Volksbank Stiftung
Kieler Volksbank eG

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