Kieler Volksbank
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Timo Kaiser und Bernd Schmidt Vorstand der Kieler Volksbank

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Kieler Volksbank eG und die Menschen darin.

Ihre Stimme zählt: Ihre Bank - Ihre Wahl!

Bekanntmachung für die Mitglieder der Kieler Volksbank

Als Mitglied der Kieler Volksbank eG sind Sie Teilhaber Ihrer Bank – und somit Miteigentümer. Das heißt: mehr als 26.000 Kunden der Kieler Volksbank eG bestimmen zugleich die Geschicke „ihrer“ Bank mit. Aufgrund der hohen Anzahl an Mitgliedern bei der Kieler Volksbank eG werden Ihre Mitglieder-Rechte von gewählten Mitglieder-Vertretern ausgeübt. Für je 100 Mitglieder wird ein Vertreter gewählt. Die Vertreterwahl findet alle 4 Jahre statt – die nächste im November/Dezember 2026.

Der in der Vertreterversammlung 2026 gewählte Wahlausschuss hat beschlossen, die Wahl als Online-Listenwahl durchzuführen und hat die Wahlliste gemäß den Bestimmungen der Satzung und Wahlordnung der Kieler Volksbank eG aufgestellt. Diese umfasst 267 Vertreter und 33 Ersatzvertreter.

Die Wahlliste liegt in der Zeit vom 12. Oktober bis 9. November 2026 während der Schalteröffnungszeiten in allen Filialen der Kieler Volksbank eG zur Einsichtnahme für die Mitglieder aus und kann in Kurzfassung unterhalb dieses Beitrages eingesehen werden.

Entsprechend § 4 der Wahlordnung der Kieler Volksbank eG wird darauf hingewiesen, dass weitere Wahlvorschlagslisten innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, spätestens bis zum 26. Oktober 2026, eingereicht werden können. Diese müssten ebenfalls 267 wählbare Vertreter und mind. 25 Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein. Ein Mitglied kann dabei nur auf einer Liste kandidieren.

Weitere Informationen zur Wahl-Durchführung erhalten Sie Mitte November.

gez. Heike Sprenger

Vorsitzende des Wahlausschusses

Mitglieder-Vertreterin der Kieler Volksbank eG

Wahlliste Kurzfassung

530 KB

Satzung der Kieler Volksbank

245 KB

Wahlordnung zur Vertreterwahl

208 KB

Bewerbungsbogen für Vertreter

390 KB

Häufige Fragen zur Vertreterwahl

Was ist die Vertreterversammlung?

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft. Sie beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in unserer Satzung vorgesehenen Angelegenheiten. Sie nimmt den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, stellt den Jahresabschluss fest, wählt den Aufsichtsrat, beschließt die Höhe der Dividende und stellt die Weichen, wenn es um wichtige Fragen Ihrer Kieler Volksbank geht.

Warum sollte ich wählen?

Als Mitglied "Ihrer" Kieler Volksbank sind Sie mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen beteiligt und können an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Gemäß Satzung wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte für je 100 Mitglieder 1 Vertreter, der die Mitgliederinteressen in der Vertreterversammlung vertritt. Mit Ihrer Wahl würdigen Sie das Engagement der ehrenamtlichen Vertreter.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung von Ort und Zeit der Wahl in die Mitgliederliste eingetragene Mitglied. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht.

Firmen, Minderjährige und Geschäftsunfähige können ihr Wahlrecht durch einen zur Vertretung ermächtigen Bevollmächtigt bzw. gesetzlichen Vertreter ausüben lassen.  

Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.

Wer erstellt die Wahlliste?

Der Wahlausschuss – ein von der Vertreterversammlung gewähltes Gremium aus Mitgliedern aller Filialbereiche sowie Aufsichtsrat und Vorstand – stellt eine Liste der Kandidaten (Vertreter und Ersatzvertreter) auf. Weitere Listen können von den Mitgliedern der Genossenschaft an den Wahlausschuss eingereicht werden; dafür bedarf es mindestens der Unterstützung von 150 Mitgliedern.

Wo kann ich die Wahlliste einsehen?

Die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste umfasst 267 Vertreter (je 1 Vertreter für 100 Mitglieder) sowie 33 Ersatzvertreter. Die vollständige Wahlliste kann im Zeitraum vom 12.10.-09.11.2026 in allen Filialen eingesehen werden und ist weiter oben auch online veröffentlicht.

Wann ist der Wahltermin?

Die Wahl wird ab Mitte November stattfinden. Über genaue Zeit und Ort informiert der Wahlausschuss alle Mitglieder persönlich über das Online-Postfach oder per Brief.

Wie läuft die Wahl ab?

Gemäß Beschlussfassung des Wahlausschusses wird die Wahl ausschließlich als Online-Wahl durchgeführt. Dabei kann jedes Mitglied seine Stimme anonymisiert im Online-Wahlportal in einem geschützten Bereich im Internet abgeben. Mitglieder, die über keinen Internetzugang per Computer oder Smartphone verfügen, können ihre Stimme im Wahlzeitraum während der Öffnungszeiten am Internetrechner der Bank abgeben. Alle Mitglieder werden persönlich über die Wahl informiert und erhalten ihre individuellen Zugangsdaten per Online-Postfach oder Brief.

Wie erfahre ich vom Wahlergebnis?

Das Wahlergebnis wird direkt nach Ablauf des Wahlzeitraums ausgewertet. Nach Benachrichtigung der Vertreter und Ersatzvertreter und Ablauf der Widerruffrist stellt der Wahlausschuss das Zustandekommen der neuen Vertreterversammlung fest und informiert die Mitglieder über das Ergebnis. Die Wahlen werden im Dezember 2026 abgeschlossen sein. 

Wozu braucht man Ersatzvertreter?

Wenn im Laufe der vierjährigen Amtsperiode gewählte Vertreter ihr Amt nicht mehr fortführen können oder wollen und damit als Vertreter ausscheiden, rücken die gewählten Ersatzvertreter nach.

Wie kann ich mich selbst für das Vertreteramt zur Wahl stellen?

Ihre Interessensbekundung nehmen wir gern entgegen. Füllen Sie das beigefügte Formular aus und senden es per Mail an vertreterversammlung@kieler-volksbank.de.

Wo finde ich HintergrundInformationen?

Die Grundlagen für die Vertreterwahl sind im Genossenschaftsgesetz, in unserer Satzung und in unserer Wahlordnung zur Vertreterversammlung verankert.

Ihre Fragen wurden nicht beantwortet?

Dann wenden Sie sich telefonisch an unsere DirektFiliale unter 0431 9802-0 oder senden uns gleich hier Ihre Anfrage.

Ihre Anfrage

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat berichtet zudem einmal jährlich in der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss und die durchgeführte Prüfung.

Unserem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an: 

Aufsichtsrat der Kieler Volksbank

Unser Aufsichtsrat: Prof. Dr. Christiane Ness, Maik Jochens, Dr. Birger Thomsen, Andrea Bartholl, Christian Sievers, Dr. Frank Bock, Clemens Sjöberg (v.l.)

Vorname, NachnameFunktionTätigkeitOrt
Dr. Birger Thomsen Vorsitzenderselbstständiger Rechtsanwalt/ NotarKiel
Dr. Frank Bock

stv. Vorsitzender

selbstständiger KaufmannKiel
Andrea BarthollMitgliedselbstständige RechtsanwältinHeikendorf
Maik JochensMitgliedangestellter Wirtschaftsprüfer/ SteuerberaterKiel
Prof. Dr. Christiane NessMitgliedleitende AngestellteKiel
Christian SieversMitgliedselbstständiger KaufmannKiel
Clemens SjöbergMitgliedselbstständiger LandwirtRodenbek

Vorstand und Vorstandsbereich

Wir führen zum Erfolg

Seit über 125 Jahren ist die Kieler Volksbank das regional fest verankerte genossenschaftliche Kreditinstitut rund um die Kieler Förde. In allen finanziellen Angelegenheiten stehen wir unseren Mitgliedern, Kunden und Geschäftspartnern als vertrauensvoller und verlässlicher Partner zur Seite. Der persönliche Kontakt getreu unserem Motto: „Mit Menschen für Menschen!“ bestimmt unser Handeln. Hierfür stehen wir, der Vorstand, gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Bernd Schmidt Sprecher des Vorstandes
Timo Kaiser Mitglied des Vorstandes
 Esther Irmer Vorstandsassistentin
 Camilla Singert Vorstandsassistentin
 Marion Tutlewski Vorstandsassistentin

Kontakt

 Esther Irmer Vorstandsassistentin
Kieler Volksbank eG

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