- Geld anlegen, Zinsen sichern
- Zuzahlung möglich
- Variabler Zins
Tagesgeld mit Kündigungsfrist
KVB Tagesgeld mit Kündigungsfrist 90 Tagen
Das KVB Tagesgeld mit Kündigungsfrist ist eine gute Alternative zum Festgeld. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 90 Tage, in dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden. Nach der Kündigungsfrist können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.
KVB Tagesgeld mit Kündigungsfrist 90 Tagen
Überblick
- Sie legen Ihren Anlagebetrag individuell fest. Mindestanlage 2.500 €.
- Eine Zuzahlung ist möglich.
- Sie bleiben flexibel. Täglich kündbar unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen.
- Der Zinssatz ist variabel.
KVB Tagesgeld mit Kündigungsfrist 90 Tagen PLUS
Überblick
- Zinsaufschlag von 0,50% für Bestandskunden mit einem Hausbankstatus ab Silber und Neuanlagen2.
Konditionen
Produkteckdaten
Tagesgeld mit Kündigungsfrist | Tagesgeld mit Kündigungsfrist PLUS | |
---|---|---|
Anlagebetrag | ab 2.500,00 € | ab 2.500,00 € |
Zinssatz | aktuell 0,50% p.a. | aktuell 1,00% p.a. |
Zinsbindungsart | Variabler Zinssatz | Variabler Zinssatz |
Kündigungsfrist | 90 Tage | 90 Tage |
gültig seit dem 14.03.2025 |
- Eine Gutschrift zu Gunsten des KVB Tagesgeldes mit Kündigungsfrist kann auch von einem externen Konto erfolgen. Einzüge von Gutschriftsbeträgen von externen Konten sind nicht erlaubt.
- Vorzeitige Verfügungen sind nicht erlaubt. Dies gilt auch im Nachlassfall.
- Die Einlage wird ab dem 1. Cent zum aktuell gültigen Zinssatz verzinst. Der Zinssatz ist variabel.
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Tagesgeld ohne Kündigungsfrist
- Jederzeit verfügbar
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Kündigungsgeld ab 250.000 €
- 1,65% p.a. bei einer Kündigungsfrist von 35 Tagen
- 1,70% p.a. bei einer Kündigungsfrist von 60 Tagen
- Zuzahlungen möglich
Vermögensstruktur - Der Mix macht`s
Vieles ist gerade in Bewegung. Trotz attraktiver Einlagenzinssätze hat sich das Umfeld für Sparer und Anleger in den letzten Jahren stark verändert. Aufgrund der hohen Inflation, also dem natürlichen Wertverlust des Geldes, führen renditeschwache Anlageformen zur Verringerung Ihres realen Vermögens.
Unsere Lösung für Sie:
Langfristig gesehen bietet die Verteilung des Kapitals auf verschiedene Anlagen ein gutes Verhältnis zwischen Sicherheit und Rendite. Hier hilft nur eine individuell nach Ihren Wünschen entwickelte Empfehlung.
Diese Anlageklassen gibt es:
- Geldwerte (z.B. Tagesgeld, Sparbuch, Anleihen)
- Substanzwerte (z.B. Aktien, Aktienfonds)
- Sachwerte (z.B. Immobilien, Immobilienfonds)
Wir helfen Ihnen als Ihr zuverlässiger Partner gern persönlich vor Ort, die für Sie optimale Vermögensstruktur zu entwickeln.
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten.
Häufige Fragen zum Tagesgeld
Sie können das KVB Tagesgeld mit Kündigungsfrist täglich kündigen. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist können Sie über Ihr Erspartes verfügen.
Die Kündigungsfrist beträgt 90 Tage.
Sie können so viel Geld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Es gilt eine Mindestanlage von 5.000 €.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Kieler Volksbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Kieler Volksbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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1 Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.
2 Gilt für Neuanlagen, die nicht auf Konten der Kieler Volksbank eG gebucht bzw. angelegt waren.