- Flexibel bleiben, spontan verfügen
- Variabler Staffelzins bis zu 2,65%
- Keine Kündigungsfrist
Tagesgeld
VR-Tagesgeld: die clevere Ergänzung zum Girokonto
Gönnen Sie sich mit einem Tagesgeldkonto die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wie es Ihnen passt – sogar täglich, wenn Sie möchten.
VR-Tagesgeld im Überblick
Ihre Vorteile mit Tagesgeld
- Sie legen Ihren Anlagebetrag individuell fest.
- Sie erhalten faire Staffelzinsen auf Ihr angespartes Guthaben.
- Sie können Ihr Tagesgeldkonto online eröffnen und führen.
- Keine Kündigungsfrist.
- Zuzahlung jederzeit möglich.
- Kostenfreie Kontoführung.
Nutzen Sie OnlineBanking?
Melden Sie sich mit Ihren OnlineBanking-Daten an. So können Sie einfach das VR-Tagesgeld online abschließen.
Sie nutzen kein Online-Banking oder sind Neukunde?
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Gerne beraten wir Sie persönlich vor Ort.
Konditionen - Tagesgeld
Anlagebetrag | Zinsstaffel1 |
---|---|
0,00 € - 9.999,99 € | 0,00% p.a. |
10.000 € - 24.999,99 € | 1,00% p.a. |
25.000 € - 49.999,99 € | 1,50% p.a. |
ab 50.000 € | 2,00% p.a. |
gültig seit dem 30.10.2024 |
Beispiel Staffelzins
Es werden 60.000 € Tagesgeld angelegt:
- die ersten 9.999,99 € sind unverzinst
- die nächsten 10.000 € bis 24.999,99 € werden mit 1,00% p.a. verzinst
- die nächsten 25.000 bis 49.999,99 € werden mit 1,50% p.a. verzinst
- die letzten 10.000 werden mit 2,00% p.a. verzinst
Anlage ab 50.000 €
Anlagebetrag | Zinsstaffel1 |
---|---|
0,00 € - 49.999,99 € | 0,00% p.a. |
50.000 € - 249.999,99 € | 2,00% p.a. |
250.000 € - 499.999,99 € | 2,25% p.a. |
ab 500.000 € | 2,65% p.a. |
gültig seit dem 30.10.2024 |
Beispiel Staffelzins für Großanleger
Es werden 600.000 € Tagesgeld angelegt:
- die ersten 49.999,99 € sind unverzinst
- die nächsten 50.000 € bis 249.999,99 € werden dann mit 2,00% p.a. verzinst
- die nächsten 250.000 bis 499.999,99 € werden mit 2,25% p.a. verzinst
- die letzten 100.000 werden mit 2,65% p.a. verzinst
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Sie nutzen kein Online-Banking oder sind Neukunde?
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Weitere Anlagemöglichkeiten
Tagesgeld mit Kündigungsfrist
- Mindestanlage 2.500 €
- 1,25% - 1,75% Zinsen
- 90 Tage Kündigungsfrist
- Zuzahlungen möglich
Kündigungsgeld ab 250.000 €
- 2,40% bei einer Kündigungsfrist von 35 Tagen
- 2,45% bei einer Kündigungsfrist von 60 Tagen
- Zuzahlungen möglich
Vermögensstruktur - Der Mix macht`s
Vieles ist gerade in Bewegung. Trotz attraktiver Einlagenzinssätze hat sich das Umfeld für Sparer und Anleger in den letzten Jahren stark verändert. Aufgrund der hohen Inflation, also dem natürlichen Wertverlust des Geldes, führen renditeschwache Anlageformen zur Verringerung Ihres realen Vermögens.
Unsere Lösung für Sie:
Langfristig gesehen bietet die Verteilung des Kapitals auf verschiedene Anlagen ein gutes Verhältnis zwischen Sicherheit und Rendite. Hier hilft nur eine individuell nach Ihren Wünschen entwickelte Empfehlung.
Diese Anlageklassen gibt es:
- Geldwerte (z.B. Tagesgeld, Sparbuch, Anleihen)
- Substanzwerte (z.B. Aktien, Aktienfonds)
- Sachwerte (z.B. Immobilien, Immobilienfonds)
Wir helfen Ihnen als Ihr zuverlässiger Partner gern persönlich vor Ort, die für Sie optimale Vermögensstruktur zu entwickeln.
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten.
Häufige Fragen zum Tagesgeld
Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da das VR-Tagesgeld kein Girokonto ist.
Sie können so viel Geld als VR-Tagesgeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Ihre Zinsen erhalten Sie vierteljährlich.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Kieler Volksbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Kieler Volksbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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1 Der Zinssatz ist variabel - Zinsanpassungen sind je nach Marktentwicklung jederzeit möglich.